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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Markus Knoblach - MKComputers, Bamberg, nachfolgend MKComputers genannt.

1. Geltung

Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, bzw. Anwenders, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben.

Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistung gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, bzw. Anwender, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Veränderungen, die der Besteller, bzw. Anwender eigenmächtig an unseren Verkaufsbedingungen vornimmt, sind von vornherein wirkungslos.

2. Angebot und Annahme

Alle unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluss und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.

3. Preise

Maßgebend sind die am Tage des Angebotes gültigen Preise und sonstigen Konditionen. Alle Preise sind Bruttopreise (inkl. gesetzl. MwSt.)

4. Installation und Schulung

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der downgeloadeten Software selbst verantwortlich. Weder gehören die Installation durch MKComputers noch die Schulung und Einweisung des Kunden in die Bedienung des Programms zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund entsprechender Vereinbarungen und werden gesondert berechnet.

5. Lieferung

Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zu gesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne ein Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzforderungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

6. Zahlung

Alle Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Versand per Nachnahme oder Vorkasse bleibt uns vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von bis zu 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle etwaigen Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen, sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Ist der Besteller von uns als Händler anerkannt, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist der Besteller selbst Anwender, so ist ihm eine entgeltliche oder unentgeltliche oder leihweise Weitergabe der Vorbehaltsware ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Ist der Besteller Händler, so tritt er bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rückzuübertragen.

8. Mängelhaftung und Garantieansprüche

Reklamationen wegen falscher oder mangelhafter Waren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von 6 Monaten nach Absendung. Nach Eingang der Rüge werden wir unverzüglich eine Ersatzlieferung vornehmen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Für Hard-, und Software die wir von anderen Herstellern bezogen haben, gilt ausschließlich deren Garantiebestimmungen, auch wenn diese nicht den in Deutschland gültigen Bestimmungen entsprechen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Bamberg/Bayern.

10. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht ihre sonstige Verbindlichkeit. Wir weisen darauf hin, daß wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Beachtung desselben verarbeiten.

Gültig ab 01.08.2003

Softwareüberlassungsbedingungen von Markus Knoblach - MKComputers, Bamberg, nachfolgend MKComputers genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme laut Bestellschein und die dazugehörige Programmbeschreibung, im folgenden Programm genannt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung (Handbuch) grundsätzlich brauchbar ist


2. Nutzungsumfang

2.1 An den Programmen kann kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht (Lizenzvertrag) auf nur jeweils einer Maschine erworben werden. Die Nutzung auf mehr als einer Maschine ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MKComputers zulässig. Diese zusätzliche Nutzung ist kostenpflichtig. Eine nicht lizenzierte Nutzung löst eine in jedem Einzelfall Euro 10.000 (i.W. Euro zehntausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Lizenznehmers aus. Darüber hinaus ist der durch die Verletzungshandlung entstandene Schaden des Lizenzgebers zu ersetzen.

2.2 Über dieses Nutzungsrecht hinaus dürfen die Programme in maschinenlesbarer Form nur kopiert werden, wenn diese Kopien ausschließlich zur Datensicherung des Lizenzinhabers dienen. Eine weiter gehende Nutzung ist nicht zulässig.

2.3 Die nicht genehmigte und/oder von MKComputers nicht ausdrücklich genehmigte Duplizierung, Verbreitung, Veräußerung von lizenzierten Programmen von MKComputers an Dritte (oder der Versuch dieser Handlungen), löst zugunsten von MKComputers eine in jedem Einzelfall Euro 10.000 (i.W. Euro zehntausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Lizenznehmers aus. Der durch die Verletzungshandlung entstandene darüber hinausgehende Schaden ist durch den Lizenznehmer ebenfalls zu ersetzen.


3. Gewährleistung

3.1 MKComputers übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Keine Gewährleistung wird übernommen für Programmfehler, die auf Eingriffen des Nutzers oder von ihm beauftragter Dritter in die Programm- oder Datenstruktur beruhen. Ebenso kann für Bedienungsfehler keine Gewährleistung übernommen werden.

3.2 Weiterhin gewährleistet MKComputers die Ablauffähigkeit ihrer Software auf den in der jeweils aktuellsten von MKComputers genannten Betriebssystemen. Werden innerhalb eines Netzwerkes gleichzeitig mehrere unterschiedliche Betriebssysteme eingesetzt, kann für die Korrektheit der Ergebnisse von darin angewandten Softwareprogrammen von MKComputers keine Gewähr übernommen werden.

3.3 Die wirksame Zusicherung von Eigenschaften muss schriftlich erfolgen (Produktprospekt). Eigenschaftsangaben und Beschreibungen unserer Vertriebspartner gelten nicht als Eigenschafts- oder sonstige Zusicherungen von MKComputers für ihre Programme.

3.4 Nachgewiesene Fehler der gelieferten Programme werden innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung beim Lizenznehmer beseitigt, sofern sie gegenüber MKComputers unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Lizenznehmers oder des Anwenders schriftlich gerügt werden. Offensichtliche Fehler sind sofort nach einer ersten Funktionsprüfung zu rügen, spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung. Verletzt der Lizenznehmer die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten, besteht keine Nachbesserungsverpflichtung seitens MKComputers.

3.5 Keine Gewährleistung wird übernommen dafür, dass die gelieferten Programme den Anforderungen des Kunden genügen. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.

3.6 Sofern der Lizenznehmer auf ein bereits auf ihn lizenziertes und erhaltenes Programm eine Update-Version bestellt und erhält, übernimmt MKComputers die Gewährleistungsverpflichtung nur für neue oder wesentlich geänderte Programmbestandteile. Ab Ablieferung läuft für diese Programmbestandteile erneut eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.


4. Schutzrechte

MKComputers und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat MKComputers das Nutzungsrecht.


5. Sonstiges

5.1 Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen, die der Besteller an diesen Softwareüberlassungsbedingungen vornimmt, sind unwirksam, es sei denn, sie werden von MKComputers ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eine Lieferung gegen eine solchermaßen abgeänderte Bestellung bedingt keine Anerkennung dieser Abänderungen.

5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Bamberg/Bayern.

Gültig ab 01.08.2003

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